Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke - Risiko oder Chance für die Erneuerbaren?

Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke - Risiko oder Chance für die Erneuerbaren?

Von Dr.-Ing. Christoph Maurer und
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Hans-Jürgen Haubrich


Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP nennt als ein energiepolitisches Ziel die Verlängerung der Laufzeit der deutschen Kernkraftwerke. Gleichzeitig hält die Koalition am Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) entsprechend den bisherigen Zielvorgaben fest. Ist das zweite Ziel politisch noch weitgehend unumstritten, sorgt das erste schon fast traditionell für gegensätzliche Meinungsäußerungen. Dabei wird die Diskussion zwischen Kernenergiebefürwortern und -gegnern häufig stark emotional geführt. Insbesondere die zweite Gruppe sieht einen unauflösbaren Widerspruch zwischen der Laufzeitverlängerung und dem angestrebten Ausbau der erneuerbaren Energien. Sollen entsprechende Diskussionsbeiträge objektiviert werden, sind zwei Fragen zu klären: Einerseits ist zu prüfen, ob die Laufzeitverlängerung negative Konsequenzen für Erlössituation und Wirtschaftlichkeit von EE-Anlagen hat; andererseits ist zu hinterfragen, ob durch eine Laufzeitverlängerung die Integration von erneuerbaren Energien in die Energieversorgungsnetze erschwert wird.

Bei konventionellen thermischen Kraftwerken sind Einsatz, Erlössituation und Rentabilität von Neuinvestitionen von der Angebotssituation am Strommarkt abhängig. Völlig anders ist die Situation bei EE-Anlagen. Der Gesetzgeber garantiert im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab Inbetriebnahme für 20 Jahre eine ex ante festgelegte und von der Preisentwicklung am Strommarkt unabhängige Vergütung. Diese ist allein von der Art der Erzeugung (aus Wind, Wasser, Sonne etc.) und der eingespeisten Energiemenge abhängig. Für den Einsatz von EE-Anlagen ist damit das Strommarktgeschehen unerheblich. Vielfach (z. B. bei Wind- und Solaranlagen) wird es vom Angebot des regenerativen Energieträgers bestimmt. Die im EEG ebenfalls vorgesehene Direktvermarktung am Strommarkt ist lediglich optional und beeinflusst somit die Erlössituation der Anlagenbetreiber nicht negativ, sondern allenfalls positiv. Zusätzlich wurden die Anlagenbetreiber über das novellierte EEG 2009 abgesichert. Es eliminiert über eine Härtefallregelung das Erlösrisiko bei einer netzbedingten Rücksetzung von EE-Anlagen. Damit hängen die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in EE-Anlagen und die Erreichung der Ausbauziele nicht von möglichen Entwicklungen der Angebotssituation am Strommarkt ab. Ausschließlich andere Faktoren wie insbesondere die Höhe der EEG-Vergütung, aber auch weitere Randbedingungen wie Standorteigenschaften, Genehmigungsrichtlinien und Finanzierungskonditionen sind für Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung entscheidend. Auf diese Faktoren hat aber eine Laufzeitverlängerung keinen Einfluss. Gleichzeitig verringert aber eine mögliche Kernenergielaufzeitverlängerung den Ersatzbedarf bei Grundlastkraftwerken und bewirkt Investitionen vorwiegend in Spitzenlastkraftwerke. Langfristig kann dies die Wettbewerbsfähigkeit von EEAnlagen bei einer Direktvermarktung sogar erhöhen. Konkurrieren würden die EE-Anlagen dann nämlich vermehrt mit Spitzenlastkraftwerken, deren variable Kosten höher liegen als die von Grund- und Mittellastkraftwerken.

Wie sieht es aber ? bei einer Verlängerung der Laufzeit für Kernkraftwerke - mit der Integration von erneuerbaren Energien in das deutsche Übertragungsnetz aus? Wird diese erschwert oder gar verhindert, wie Kritiker betonen? Das Gegenteil ist der Fall: Eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke verbessert tendenziell die Netzintegration erneuerbarer Energien. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass Kernkraftwerke - stärker als in Deutschland bisher üblich - auch zur Ausregelung von Abweichungen zwischen Last und Erzeugung bzw. von Schwankungen der EE-Einspeisung eingesetzt werden. Hinzu kommt ein Vorteil, der sich aus der geographischen Lage der Kernkraftwerke ergibt. Die Standorte - mit einem Schwerpunkt im Süden und Südwesten Deutschlands - vereinfachen die Erbringung der für die Netzfunktion und damit für die Versorgungssicherheit unabdingbaren Systemdienstleistungen. Aufgrund der Konzentration sowohl der Windenergie als auch der kohlebasierten Erzeugung im Norden und Westen Deutschlands könnte sich - ohne die Kernkraftwerke - ein Problem ergeben. Wie Untersuchungen der Autoren im Auftrag des Energieversorgers EnBW gezeigt haben, führt eine Kernenergielaufzeitverlängerung zudem zu einer Entlastung der bereits heute grenzwertig hoch ausgelasteten Nord-Süd-Leitungen im deutschen Übertragungsnetz. Eine mögliche Laufzeitverlängerung und damit die Entlastung dieser Trassen ermöglicht damit in steigendem Maße den Abtransport im Norden eingespeister EE-Erzeugung, z. B. aus On- und Offshore-Windparks.

Im Ergebnis bleibt damit festzuhalten: Eine mögliche Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke in Deutschland ist nicht etwa als Risiko, sondern - im Gegenteil - eher als Chance für die weitere Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen einzustufen.